Honorar

Honorar

Gesprächstherapie: 60,00 € pro Stunde

Familienaufstellung im Einzelsetting: 60,00 € pro Stunde

Familienaufstellung im Gruppensetting (siehe Termine): Finden zurzeit wegen Corona nicht statt

Aufstellung in der Gruppe mit eigenem Anliegen: 75,00 € (hier gibt es keine Zeitvorgabe)

Stellvertreter: 35,00 €

Es besteht die Möglichkeit, ein Sozialhonorar zu vereinbaren. Sprechen Sie mich bitte an.

Heilpraktiker für Psychotherapie sind von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14 UStG).

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 60,00 € pro Stunde. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung. Das Honorar ist unmittelbar fällig. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.

Kosten-Aufklärung

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherungen teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z. B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Klienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung / ihrem Beihilfeträger haben. Dieses ist vom Klienten selbst zu klären.

Ebenso hat der Klient das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Klienten zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist vom Klienten unabhängig von jeglicher Versiche-rungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Ausfallhonorar

Termine, die nicht eingehalten werden können, sind 24 Stunden vorher abzusagen. Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Klient der Therapeutin ein Ausfallhonorar von 60,00 € pro Stunde. Der Ausfallbetrag ist sofort zahlbar.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. In diesem Fall ist der Grund der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Therapeutin.